Gajane Maschurjan
Immobilienmaklerin GewO §34c Juristin – Versicherungsfachfrau
Spezialisiert auf Immobilienberatung für Senioren und Hinterbliebene
Spezialisiert auf Immobilienberatung für Senioren und Hinterbliebene
Wenn ein Angehöriger plötzlich alters- oder pflegebedingt nicht mehr in seinem Haus wohnen kann, gar ein Sterbefall eintritt oder Nachlass geteilt werden muss, geht das oft mit dem Verkauf von Immobilien einher.
Das bereitet den Beteiligten oder Angehörigen meist große Sorgen.
Unsere Leistungen
Bezahlt wird in der Regel nur die ortsübliche Maklercourtage. Handelt es sich dabei um Wohnimmobilien, haben gemäß dem seit 23. Dezember 2020 geltenden „Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser“ Käufer und Verkäufer diese Maklercourtage je zur Hälfte zu tragen.
Damit sind alle Leistungen abgegolten. Andere Kosten fallen nicht an.